Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
TSN Tauchservice Naue GmbH
Hoher Weg 7
99425 Weimar
Stand zum 26.09.2023
I. Geltungsbereich, Form
1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
2. Sofern in den folgenden Klauseln von „schriftlich“, „schriftliche“ oder „schriftlicher“ die Rede ist, handelt es sich um die Textform i.S.d. § 126b BGB.
3. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben. Ausgenommen davon sind Individualabreden.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für die Beweisbarkeit des Inhalts derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
5. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern kein separater Vertragsschluss mit Einbeziehung anderer von uns verwendeter AGB geschieht.
6. Nach Vertragsabschluss hat der Auftraggeber rechtsverbindliche Erklärungen oder Anzeigen dem Auftragnehmer schriftlich (Brief oder Fax) mitzuteilen.
II. Angebote, Angebotsunterlagen, Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir das Angebot innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach seinem Zugang bei uns annehmen.
2. Die Annahme kann entweder schriftlich innerhalb der Frist (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch die Erbringung der Leistung erklärt werden.
3. Für Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder der Verwendung für andere Zwecke als der Ausführung des konkreten Vertragsvorhabensbedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies steht unter dem Vorbehalt der individuellen Abrede.
III. Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen, welche durch höhere Gewalt oder auf Grund von anderen Ereignissen (Streik, fehlende Roh- und Hilfsstofflieferungen bei unseren Lieferanten oder Betriebsstörungen auf Grund von Energieengpässen) eintreten, haben wir nicht auch bei verbindlichen Terminen und Vereinbarungen zu vertreten, sofern sie nicht auf uns zurechenbaren groben Verschulden oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Der Auftraggeber kann aus den o.a. Gründen keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die Verzögerung wird durch den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich beim Auftraggeber angezeigt.
IV. Preise, Kostenvoranschlag, Zahlungsbedingungen und Verjährung
1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen auf Grundlage unserer Arbeitsberichte nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserstellung gültigen Preisen. Die Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Wird durch den Kunden ein schriftlicher Kostenvoranschlag gewünscht, sind in diesem die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. An diesen Kostenvoranschlag sind wir bis zum Ablauf von drei Monaten nach seiner Abgabe gebunden.
3. Wartezeiten und Verzögerungen, welche zur Unmöglichkeit der sachgerechten Erfüllung des Auftragsnehmers führen und nicht durch den Auftragnehmer, sondern durch den Auftraggeber verursacht werden, werden mit 80 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt, sofern der Auftragnehmer keine andere Arbeit in dieser Zeit (auch bei anderen Kunden) erfüllen kann. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Klausel unberührt. Kleinteile, wie Halbzeuge, werden je nach Bedarf und Absprache abgerechnet.
4. Die gesetzliche Arbeitszeit vor Ort beträgt acht Arbeitsstunden je Arbeitstag. Bei Arbeiten von weniger als acht Arbeitsstunden pro Arbeitstag werden acht Stunden zur Anrechnung gebracht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen von IV. Nr. 3 vorliegen.
5. Werden in Absprache mit dem Auftraggeber Mehrarbeitsstunden geleistet, so beträgt der Aufschlag je Mehrarbeitsstunde 25%. Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit 50% Aufschlag auf den Stundenverrechnungssatz verrechnet.
6. Nimmt der Kunde jedoch die angebotene Ware oder die Leistung nicht bis zu dem vereinbarten Termin ab, obwohl sich der Auftragnehmer an alle gesetzlichen Bestimmungen für die Abnahme gehalten hat, insbesondere ein mangelfreies Werk vorliegt, so kann der Auftragnehmer die Preise auf den Preis des Liefertages bzw. des Tages der Abnahme anpassen, sofern der Ursprungspreis ihm unzumutbar geworden ist.
7. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern wir im Zeitpunkt des Rechnungsdatums die geschuldeten Leistungen erbracht haben und die Abschlagszahlungen der Höhe des Wertes unserer Leistung entsprechen. Ein etwaiger Skontoabzug bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung, sofern keine Individualabrede vorliegt.
8. Bei umfangreichen Arbeiten behalten wir uns vor, wöchentliche Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, welche nicht wesentlich höher sind, als die nach § 632a Absatz 1 und § 650m Absatz 1 BGB zu leistenden Abschlagszahlungen.
9. Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
10. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und ggf. nach erfolglosem Ablauf der Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
11. Unsere Vergütungsansprüche verjähren nach fünf Jahren.
V. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich unter dem Eigentumsvorbehalt. Erst nach der Tilgung der gesamten Verbindlichkeiten geht das Eigentum auf den Auftraggeber über.
VI. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat einen für eine ordnungsgemäße und sichere Ausführung unserer Leistungen erforderlichen Zustand der Anlagen sicherzustellen.
2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit zum Einsatzort bereit.
3. Soweit nichts anderes mit dem Auftragnehmer schriftlich oder durch Individualabrede vereinbart wurde, stellt der Auftragsgeber die Medien (Strom, Arbeitsluft und Wasser) sowie notwendigen Bau- oder Hebefahrzeuge zur Verfügung.
IX. Abnahme, Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns durchgeführten Leistungen unverzüglich nach der Fertigstellung zu untersuchen und abzunehmen.
2. Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstände beschädigt oder zerstört, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.
3. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.
4. Mängel die im Zeitpunkt der Abnahme bestehen sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel später, so ist uns unverzüglich nach Entdeckung eine schriftliche Mängelanzeige zu machen. Versäumt der Kunde eine ordnungsgemäße Mängelanzeige, trifft ihn ein Mitverschulden am Schaden, sofern aus der unterlassenen Mängelanzeige ein höherer Schaden als der ursprüngliche Schaden, welcher durch den Mangel begründet wurde, entsteht.
5. Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn der Kunde behauptete Mängel selbst oder durch Dritte beheben lässt, ohne dass die Voraussetzungen des § 637 BGB vorliegen. Für Schäden die der Auftraggeber oder Dritte durch falsche oder mangelhafte Installation, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung, Wartung oder durch die Verwendung nicht vorgeschriebener Materialien verursacht oder durch Korrosionsschäden oder Überlastung entstehen begründen keine Mängelansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
X. Haftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung wird, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, unter diesem Abschnitt eingeschränkt.
2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt nicht für die Haftung wegen der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Die Haftung auf Schadensersatz ist nur auf die Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben können oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Dies gilt nicht für die Haftung wegen der uns zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für grobes Verschulden.
4. Soweit unsere Haftung in den zuvor genannten Fällen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich als Gefälligkeit und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
XI. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Übrigen wird auf die separaten Hinweise zum Datenschutz verwiesen.
XII. Rechtswahl; Gerichtstand; Salvatorische Klausel
1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien zu einer einverständlichen Regelung, die dem beabsichtigen Vertragsziel der Parteien entspricht, wobei jedoch dasjenige vereinbart werden soll, was diesen Geschäftsbedingungen unter zulässiger rechtlicher Würdigung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke.
4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für eine Aufhebung oder Änderung des Texterfordernisses selbst.
Weimar, den 26.09.2023
TSN Tauchservice Naue GmbH
Hoher Weg 7
99425 Weimar